Raumvergabe im Spielhaus

Im Spielhaus befindet sich neben dem Gruppenraum (26 Quadratmeter) ein kleiner Toberaum mit Matten sowie eine voll ausgestattete Küche. Das Spielhaus Sophienstraße ist eine barrierefreie Einrichtung.

 

Gruppenraum

Toberaum

Spielplatz

Küche

Buchungszeiträume

ab 1. Dezember für Januar, Februar, März des Folgejahres
ab 1. März für April, Mai, Juni
ab 1. Juni für Juli und September
ab 1. September für Oktober, November, Dezember

In den Sommer- und Weihnachtsferien findet keine Raumvergabe statt.

Gerne stellen wir unser Haus an Wochenenden und Feiertagen Familien für Kindergeburtstage bis 12 Jahre zur Verfügung.

Unkostenbeitrag

60 €

Zusätzlich zum Unkostenbeitrag muss bei Raumübergabe eine Kaution in Höhe von 50 € hinterlegt werden. Gegen einen entsprechenden Nachweis* ist ein ermäßigter Unkostenbeitrag möglich. 

*Der reduzierte Unkostenbeitrag beträgt 25 Euro und gilt für Inhaber des München-Passes, Bezieher von Bürgergeld und ähnlichem. Der Nachweis muss bei der Raumübergabe vorgelegt werden.

Buchungskalender

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Verfügbar
22
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Gebucht

Ablauf der Buchung

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Bitte schreiben Sie uns eine eMail mit Ihrem Namen, Adresse, Telefonnummer und dem Alter des Kindes.

Buchungsbestätigung

Falls der gewünschte Termin verfügbar ist und Sie alle benötigten Daten angegeben haben, bekommen Sie eine Buchungsbestätigung von uns per Mail mit dem Datum für die Schlüsselübergabe.

Vertrag und Schlüsselübergabe

In der Regel finden Vertragsunterzeichnung, Einweisung und Schlüsselübergabe am Freitagnachmittag vor der Feier statt. Dort bezahlen Sie auch die Nutzungsgebühr und die Kaution. Außerdem können Sie sich ggfs. Spielgeräte für draußen aussuchen.

Schlüsselrückgabe

In der Regel wird der Schlüssel am Dienstagnachmittag nach der Feier im Spielhaus zurückgegeben.

Nutzungsbedingungen

Die Einrichtung erbringt im Auftrag der Landeshauptstadt München Leistungen nach §11 SGB VIII. Gemäß der Leistungsbeschreibung der Einrichtung gehört dazu auch das Angebot von Raumnutzungen für die Bürger*innen des Sozialraums. Für diese Raumnutzungen werden je nach Art und Umfang Unkostenbeiträge erhoben, die ein Ausgleich für den entstehenden Aufwand sind.